Versichern wenn der Schaden schon da ist
Grundsätzlich eine ganz besonders tolle Sache und ich musste lange drüber nachdenken, wo denn da der Haken ist, sein musste, ohne kann das schlicht nicht sein.
Vor allem, wenn ich an die anstehende Rechnung meines Zahnarztes dachte, wäre jetzt eine zusätzliche Versicherung, für die seit Monaten Werbung gemacht wird, nicht schlecht. Aber wie schon gesagt: Sachlich konnte das nicht sein und ich wollte das auch nicht glauben.
Da könnte ich genauso gut glauben, dass Sparkassen die Sparverträge nicht reihenweise kündigen oder die Bausparkasse die hochverzinsten Guthabenverträge weiterlaufen lassen würden. Das Gegenteilige ist sattsam bekannt.
Anstatt weiter zu grübeln, mich in die Fänge eines Vertreters zu begeben und anschließend alleine versuchen, mich in dem umfangreichen Kleingedruckten zurecht zu finden, hatte ich es vorgezogen, fachkundigen Rat einzuholen.
In diesem Fall, da Thema Versicherung, war „Jens-Uwe Terkowski“, unabhängiger Versicherungsmakler aus Potsdam, der richtige Ansprechpartner.
Als erstes rückte er die suggerierte Werbeaussage von 100 % gerade.
Es ist ein Unterschied, so Jens-Uwe Terkowski, ob wir hier von 100 % Ersatzleistung oder von bis zu 100 % sprechen.
Bis zu 100 %, wenn die Behandlung schon begonnen hat ist schön, kann genauso gut aber auch nix sein. Bis zu hat die Spanne Null bis Hundert!
Und der Leistungsumfang?
Der Leistungsumfang der Versicherung wird mit einer Verdoppelung des Festzuschusses der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) angegeben. Wer bereits Zahnbehandlungen hatte, kennt dem Umfang der gesetzlichen Versicherung. Und wenn die GKV nichts bezahlt, wird auch aus dieser Zusatzversicherung nichts bezahlt, den Null plus Null ist nach Adam Riese immer noch Null!
Aber dafür hat der Kunde dann immerhin eine Versicherung mit 24 Monaten Laufzeit und 30 Euro Monatsprämie abgeschlossen, gibt immerhin 720 Euro Prämie, auch nach Adam Riese.
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