Spekulationssteuer für ein unbebautes Grundstück
Die sogenannte Spekulationssteuer ist beim Immobilienverkauf des öfteren ein Thema und sollte natürlich nicht unterschätzt werden. Im Sinne des, § 23 EStG (Einkommenssteuergesetzes) handelt es sich dabei um eine Steuer auf private Veräußerungsgeschäfte.
Bei zu privaten Wohnzwecken genutzten Immobilien ist die Spekulationssteuer bisher noch kein größeres Thema, auch wenn es da durchaus einige Tücken gibt, die zu beachten sind.
Unbebaute Grundstücke konnten in der Definition nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, weshalb der Bundesfinanzhof (BFH, Urt. v. 25.05.2011 – IX R 48/10) entschieden hat, die Ausnahmeregelungen für privat genutzte Immobilien gelten nicht für unbebaute Grundstücke.
Somit fällt bei einem Verkauf innerhalb der Frist die entsprechende Veräußerungssteuer an.
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