Reiserücktrittsversicherung
Neben der kürzlich hier angesprochenen Reisekrankenversicherung wird zusätzlich oft auch die Reiserücktrittsversicherung angesprochen. Wie bei praktisch allen Versicherungen ist das Ganze mehr oder weniger eine Wette: „Die Gesellschaft wettet, dass nichts passiert, der Kunde hält dagegen!“
Ansonsten wäre eine Versicherung völlig überflüssig, wobei man nicht verhehlen darf, dass wir nicht nur in Deutschland dazu neigen, uns überzuversichern.
Wobei natürlich eine Kosten-Nutzenabschätzung sinnvoll ist. Für einen 499 Euro Pauschalurlaub am Mittelmeer ist die Krankenversicherung sinnvoll, die Reiserücktrittsversicherung eher weniger. Ein solider Versicherungsmakler wird sie in so einer Kombination kaum empfehlen. Geht die Urlaubsreise in die Tausende, ist es eher einer Überlegung wert.
„Wobei die Reiserücktrittsversicherung vom Grunde her eine Kombiversicherung ist,“ wie Jens-Uwe Terkowski, unabhängiger Versicherungsmakler aus Potsdam, klarstellt. „Richtigerweise müsste sie Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung heißen!“
Versichert ist nämlich im Normalfall nicht nur der Reiserücktritt, also wenn die Urlaubsreise aus Krankheitsgründen nicht angetreten werden kann, sondern auch Kosten durch einen krankheitsbedingten Abbruch einer Urlaubsreise.
Wie bei der Reisekrankenversicherung gilt auch hier: den Zeitraum nicht zu knapp wählen oder gleich eine für ein ganzes Jahr laufende Versicherung wählen. Sie ist nur unwesentlich teurer wie ein zeitlich begrenzte Versicherung und der Kunde muss sich nicht, bei mehreren Reisen im Jahr, jedes Mal neu um eine Deckungszusage bemühen.
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