Muss die Versicherung für Corona-Schäden aufkommen?
Zivilklagen gegen Versicherungen wegen der behördlich angeordneten Corona-Zwangsschließungen des vergangenen Frühjahrs haben ungewisse Erfolgsaussichten. Das Münchner Landgericht verhandelte am Freitag die Klagen dreier prominenter Gastwirte und einer Münchner Kindertagesstätte, deren Versicherer trotz der von allen vieren abgeschlossenen Betriebsschließungsversicherungen Zahlungen ablehnen. „Es kommt auf den Einzelfall an“, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg. zum Artikel
Quelle: www.faz.net
Kommentare
Muss die Versicherung für Corona-Schäden aufkommen? — Keine Kommentare
HTML tags allowed in your comment: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>