Kreditspezialist in Panik
„In dem Grundbuchauszug steht keine Adresse, wie sollen ich wissen, dass die Leute ein Haus haben? Der Grundbuchauszug ist falsch!“
Kann das sein, dass auch Gärten, Wiesen und Äcker eine Adresse haben?
Kann es sein, dass es keinen Paragraphen gibt, der vorschreibt, dass Straße und Hausnummer im Grundbuch stehen müssen?
Kann es sein, dass Grundstücke über Flur und Flurstücksbezeichnung eindeutig zu identifizieren sind?
Um des lieben Friedens willen und weil die Kunden den Kredit für die Modernisierung gerne hätten, schicke ich also eine Abschrift des notariellen Kaufvertrages von anno dazumal, in dem das Kaufobjekt mit Anschrift bezeichnet ist.
Nach zwei Tagen Denkpause: „Den Kaufvertrag kann ich nur mit Grundsteuerbescheid nutzen!“
Jetzt komme ich ins Grübeln! Im Grundsteuerbescheid steht eine Anschrift, aber weder eine Katasterbezeichnung (Flur und Flurstücke) noch die Nutzung des Grundstücks. Vielleicht könnte das ja der Acker sein, oder die Wiese, oder – vielleicht sollte ich lieber nicht über Sinn und Unsinn von hochspezialisierten Unterlagennachforderungen, die in keinen Richtlinien stehen, diskutieren.
Wer weiß, welches Fass ich damit aufmache! Vielleicht sollte ich einfach nur in den Keller gehen und meine Pein ersäufen!
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