Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung (ImmoKWPLV)
Als bürokratisches Monster zum erweiterten Verbraucherschutz wurde 2016 die Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft gesetzt. Und fast alle fühlten sich gut dabei. Zumindest die Gruppen, die dieses Monster initiiert und in die Welt gesetzt hatten.
Eine echte substanzielle Verbesserung die Verbraucher hat sie kaum gebracht, eher ein Mehr an Gängelung. Aber natürlich wurde sie als ausgezeichneter Erfolg gepriesen, die vielen Probleme für die Praxis und die Finanzierungskunden wurden schlichtweg bestritten. konnten nur von letzteren erkannt werden.
Dieser große Wurf war so außergewöhnlich, dass zwei Jahre später die Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung (ImmoKWPLV) folgen musste. Die Begründung war, dass damit offene Fragen und Anwendungsprobleme in der Praxis gelöst werden und Rechtssicherheit geschaffen werden sollten.
Offene Fragen der Praxis mussten gelöst werden, wie kann das sein, wenn alles besser geworden war.
Aber noch mehr: Rechtssicherheit musste geschaffen werden! Rechtssicherheit musste geschaffen werden, weil eine Rechtsverordnung in die Welt gesetzt wurde, die ganz offensichtlich keine Rechtssicherheit hatte?
Zu der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKri) gab es dann zur Klarstellung die Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung (ImmoKWPLV).
Man darf gespannt sein, welches Wortungetüm die nächste Klarstellung mit sich bringt.
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