Gebäudeversicherung und Finanzierung
Die typischen Hypothekenfinanzierer verlangen schon lange keine Versicherungspolice zur Gebäudeversicherung mehr für ihre Unterlagen. Früher hatte man noch das sog. Realrecht bei der Versicherung angemeldet, was aber inzwischen aus Kostengründen eingestellt worden ist.
Wer aber immer noch zwingend bei einer Finanzierung die Gebäudeversicherungsunterlagen verlangt, sind die Filialbanken, allen voran Sparkasse und Volks- und Raiffeisenbanken.
Wenn sie nun sachlich etwas damit anzufangen wissen, wäre das eher verständlich. Praktisch haben wir aber die Erfahrung gemacht, dass es alleine darum geht, dem Kunden einen neuen Vertrag zu verkaufen.
Seit Jahren habe ich in den Banken keine Berater mehr gefunden, der sich über den Inhalt der Versicherung Gedanken macht, weiß worüber er/sie sich Gedanken machen sollte, geschweige denn rechnen kann, ob überhaupt richtig oder ausreichend versichert ist.
„Bei einer Unterversicherung ist häufig der Ausgangswert als Berechnungsgrundlage für den Gebäudewert falsch berechnet,“ berichtet Jens-Uwe Terkowksi, unabhängiger Versicherungsmakler aus Potsdam, „oder An-, Um- und Erweiterungsbauten wurden nicht berücksichtigt.“
Die Unterversicherung führt natürlich zu einer geringeren Prämie, böswillig könnte man überlegen, ob dies für einen Vertragsabschluss förderlich war.
Gerne wird auch die Bauweise eines Hauses verschleiert oder schlicht falsch angegeben, Fachwerk, Fertighaus oder denkmalgeschützt wird als massiv deklariert.
Häufig hört man das Argument: „Wann hat man schon einen Totalschaden am Haus?“
Aber Achtung, Unterversicherung heißt, dass grundsätzlich bei jedem Schaden nur die anteilige Schadenssumme übernommen wird.
Für einen Erwerber einer Immobilie macht es durchaus Sinn, einen genauen Blick in die Versicherungsunterlagen zu werfen, bevor er diese einfach nur unbesehen übernimmt. Selber ändern kann er/sie aber erst etwas, wenn die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt ist. Erst dann geht die Versicherung auf den Erwerber über und kann von diesem geändert oder gekündigt werden.
Ein latentes Risiko für die Zwischenzeit bleibt bestehen: Tritt zwischen Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung und Berichtigung der Versicherung ein Schadensfall ein, hat der Käufer den schwarzen Peter. Vom Verkäufer einen Schadenersatz zu bekommen, wird schwierig, aufwendig und teuer!
Dumm nur, dass sich tatsächlich kein Kreditberater und –spezialist findet, der um diese Tücken weiß und anspricht.
Und zum Schluss: Vor allem bei älteren Häusern wird sehr oft um- und ausgebaut und modernisiert. Denken Sie daran, hier neben der Hausratversicherung auch die Gebäudeversicherung durch einen versierten Versicherungsmakler überprüfen zu lassen und lassen Sie sich nicht von einer vermeintlich günstigen Prämie blenden.
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