Belastungsvollmacht im Kaufvertrag – muss das sein?
Niemals würde ich unterstellen, dass der eine oder andere Notar nicht genau weiß was er tut. Aber vielleicht machen sich diese etwas weniger Gedanken über das was sie gerade beurkunden. Alldieweil ich ja auch nicht unterstellen möchte, dass ihnen detaillierte Aufklärung der Mandanten zu mühsam ist.
Wie komme ich auf solch abstruse Ideen?
Vor kurzem erst kam uns ein bereits beurkundeter Grundstückskaufvertrag unter, bei dem die Belastungsvollmacht explizit ausgeschlossen war.
Was ist eine Belastungsvollmacht?
Und warum beschäftigen wir uns hier so ausführlich damit? Nun, eine fehlende Belastungsvollmacht kann immerhin den Grundstückskaufvertrag zum Platzen bringen und das formale Verschulden und damit der Schaden und Schadenersatz liegt bei den Käufern, die dennoch am wenigsten dazu können.
Ausgangspunkt ist, dass zu einer Grundschuldbestellung, also einer Sicherheit für den Bankkredit, immer die Darlehensnehmer und die Grundstückseigentümer zustimmen müssen. Ansonsten wird die Grundschuld vorläufig nicht eingetragen = keine Grundschuld -> kein Geld!
Mit einer Belastungsvollmacht erteilt der Eigentümer im Kaufvertrag den Käufer Vollmacht, für ihn als Eigentümer der Grundschuldeintragung zuzustimmen.
Das Ganze ist unproblematisch, wenn der Kaufpreis aus Barmitteln/eigenkapital bezahlt wird. Bei heutigen Kaufpreis eher selten der Fall. Aber selbst wenn das im Einzelfall möglich ist, lauert da schon der nächste Fallstrick. Nämlich dann, wenn das Haus umgebaut oder saniert werden muss und dafür Bankkredite erforderlich sind.
Die Eigentumsumschreibung dauert je nach zuständigem Grundbuchamt schon mal bis zu einem halben Jahr und länger. Ergo können die Arbeiten nicht durchgeführt werden, weil die Rechnungen nicht bezahlt werden können.
Um noch mal auf den Kaufvertrag zurück zu kommen: Mit Abschluss des Kaufvertrages muss der Kaufpreis, sobald die Zahlungsvoraussetzungen vorliegen gezahlt werden. Fehlt nun die Eintragung der Grundschuld und die Bank zahlt den Kredit nicht aus, liegt dies alleine im Verschulden des Käufers. Und ihm fliegt, landläufig formuliert, der Vertrag mit allen Kosten und Konsequenzen um die Ohren.
Ein Kaufvertrag ohne Belastungsvollmacht bzw. mit explizitem Ausschluss birgt, wie wir gesehen haben erhebliche Risiken, kostet im Zweifelsfall ganz viel Nerven, bis man den Käufer überreden kann, einer Änderung des Vertrages oder einer Grundschuldeintragung zuzustimmen. Verpflichtet ist er dazu nicht und nach Vertragsabschluss hat man kein Zwangsmittel in der Hand!
Also: Kein Kaufvertrag ohne ausreichende Belastungsvollmacht, am besten unbegrenzt. Und Risiken für den Verkäufer ergeben sich nicht, dafür werden entsprechenden Sicherungsklauseln ergänzend mit vereinbart.
Danke für die Information über die Vollmacht im Kaufvertrag. Mein Bruder versucht, mehr über Kaufverträge zu erfahren, bevor er ein Haus kauft. Ich werde ihn über diesen Artikel informieren, wenn er Informationen über Kaufverträge sucht.
danke, sehr gerne
Sehr gut beschrieben, danke. Als Verkäufer eines Baugrundstückes lasse ich eine Grundschuld für
den Käufer eintragen. Diese, meine, Grundschuld dient der Bank als Sicherheit für den Kaufkredit.
Der Käufer bekommt also Kredit ohne Eigenkapital, möglichst noch unbegrenzt.Im realen Geschäftsleben ist mir das nie passiert,was heute für Notare tägliche Praxis ist.
Würden Sie bitte die Sicherungsklauseln für Verkäufer mitteilen? Vielen Dank.
Herr Strobel,
danke für Ihr Interesse und Ihre Nachricht. Die Fragestellung und Beantwortung verlangen vom Grundsatz her eine Rechtsberatung, die wir nicht vornehmen dürfen. Ein Ansprechpartner wäre eine fachlich versierter Anwalt oder ein Notar.
Mit den besten Grüßen
G. Wilhelm