Baukindergeld – wer hat welchen Anspruch?
Das Thema Baukindergeld geistert nun schon einige Monate durch Politik und Medien, inzwischen ist es beschlossen.
Durch die viele unterschiedliche Berichterstattung, kommt es des Öfteren zu Verwirrung, wer denn nun tatsächlich wann welchen Anspruch hat.
Und natürlich waren findige Verkäufer schon in den Startlöchern und haben in Menge ganz tolle Produkte, die der Kunde unbedingt braucht, um das Baukindergeld „sinnvoll“ und mit maximalem Ertrag (für wen?) anzulegen.
Aber die wichtigste Frage ist: Wer bekommt wann wie viel?
Am seriösesten ist für diese Information immer noch die Stelle, die das Baukindergeld verwaltet bzw. auszahlt.
Dafür wurde die KfW bestimmt, die auf ihrer Seite einen recht soliden Überblick bietet und zusätzlich auch noch einen Vorab-Check, um die Voraussetzungen zu prüfen.
Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:
In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
Ihr neues Zuhause ist derzeit Ihre einzige Wohnimmobilie.
Und hier noch der Link zur entsprechenden Seite der KfW
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