Alterszuschläge in der Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung
Was z.B. in der Krankenversicherung gang und gäbe ist, Preisstaffelung bzw. Preiserhöhung unter Berücksichtigung des Alters der zu versichernden Person, hat jetzt bei der Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung erste Verbraucherschützer auf die Palme gebracht.
Aber, so ärgerlich das für die jeweils Betroffenen auch ist, Versicherungen sind auch nur Wirtschaftsunternehmen, kalkulieren ihre Risiken und setzen danach die Preise (in diesem Fall die Prämien) fest. Dabei kalkuliert jede Gesellschaft für sich selbst, wodurch auch die Preisdifferenzen zustande kommen.
Wobei manches Mal eine bestimmte Versicherung auch nicht preisgerecht kalkuliert wird sondern einzig zu Werbezwecken und oder um Kundendaten abzuschöpfen, im Angebot ist.
Der Standardhinweis zu den monierten Versicherungen bzw. Prämien lautet: Kündigen und eine andere suchen.
Diese Reihenfolge passt nicht!
Erst muss man eine neue Versicherung, bei der man zudem auch noch die Leistungen verglichen hat sicher in der Tasche haben, bevor man im Prämienfrust die bisherige Police kündigt.
Denn auch innerhalb der EU ist nicht sicher, dass man mit seiner gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland die Leistungen erhält, die man gewohnt ist.
Im Zweifelsfall lohnt sich auch mit einer so vermeintlich einfachen Versicherung der Weg zu einem guten Versicherungsmakler. Als Kunde kann man diese Versicherungen im Internet leicht „zusammenklicken“ aber was man sich da wirklich einkauft, ist nur schwer zu überblicken.
Und die bekannten Vergleichsportale sind nicht wirklich eine Hilfe.
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